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Familienrecht

Im Bereich des Familienrechtes liegt unser Hauptaugenmerk auf der individuellen Konzeption und Erstellung von vertraglichen Lösungen des Zusammenseins und -lebens. Ebenso stehen wir Ihnen beratend und begleitend bei der Auseinandersetzung der Ehe zur Seite und vertreten Sie vor Gericht. Darüber hinaus sind wir kompetenter Ansprechpartner in Fragen des Unterhaltes, insbesondere des Kindes- und Ehegattenunterhaltes sowie in Fragen der Vermögensauseinandersetzung und bieten hierzu transparente und klar strukturierte Lösungen an.
Neben zivilrechtlichen Problemstellungen unterstützen wir Sie in allen Fragen des Kindergeldrechts und vertreten Ihre Interessen nicht nur vor den Familienkassen, sondern auch im finanzgerichtlichen Verfahren.

Insbesondere decken wir die nachfolgenden Bereiche ab:

  • Gestaltung von Eheverträgen, Partnerschaftsverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Beratung und Vertretung in Scheidungsverfahren
  • Beratung und Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitfällen zum Unterhalt (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt)
  • Beratung und Betreuung in Fragen der Vermögensauseinandersetzung
  • Kindergeldrecht


Ihr Ansprechpartner: Jens Müller